Zell
							
								
									| Jahr | 
									kath. | 
									evang. | 
									jüdisch | 
									Gesamtbev. | 
								
								
									1822 
												1858 
												1895 
												1925 | 
									1487 
												2063 
												2548 
												2489 | 
									  11 
											 29 
											 87 
												107 | 
									37 
												49 
												41 
												33 | 
									1535 
												2141 
												2676 
												2629 | 
								
							
							Synagoge: Zell, Schloß, Jakobstraße 
									Jüdischer Friedhof: Bullay
									Letzter Vorsteher: Max Bender 
									Lehrer: Samuel Kornfeld
									
									Erste Erwähnung
									Im Jahre 1336 kauften der jüdische Geldverleiher Isaak Polner und seine Frau Solscheit ein Haus in Zell, Keesgasse. Seit 1346 war Isaak Pickel in Zell ansässig. Sie fielen wohl den Pestverfolgungen zum Opfer1. 1379 wird ein »Judenturm« in Zell als erzbischöflicher Besitz genannt.
									
									19. Jahrhundert
									Aus dem Jahre 1824 ist eine Überschreibung der kurtrierischen Landesschuldenobligationen der Erben Johann Georg Maas in Zell auf den Bankier Salomon Oppenheimer jun. zu Köln erhalten.2
									
									Dem Runderlaß des Oberpräsidenten der Rheinprovinz im Oktober 1834 über die Durchführung der Vereidigung jüdischer Schullehrer kann in Zell wegen Nichtbestehens einer jüdischen Gemeindeschule nicht gefolgt werden. In Beilstein unterrichtete der Lehrer Marx seit 1837. Die schulpflichtigen
									Kinder der Jüdischen Gemeinde Zell besuchten die katholische Volksschule. Für Hebräisch- bzw. Religionsunterricht mußte Privatunterricht organisiert werden. Das Gesuch der Jüdischen Gemeinde Zell um Beihilfe zur Besoldung ihrers Privatlehrers wurde 1893 wegen Mangels an verfügbaren Mitteln abgelehnt.
									Im Jahre 1835 berichteten die Landräte der Kreise Adenau, Mayen, Koblenz, Kreuznach, St. Goar, Ahrweiler, Zell, Simmern und Cochem über die Erfahrungen, die mit Verträgen zwischen Juden und Christen gemacht wurden. Nach Auskunft der Landräte von Adenau, Mayen, Koblenz, St. Goar, Ahrweiler, Simmern und Cochem waren keine Fälle bekannt geworden, in welchen die Bestimmung über derartige Ver